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Infothek der Personalberatung

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Stellenanzeige

Die Stellenanzeige ist eines der klassischen Mittel im Recruiting: Sie dient der anzeigengestützten Suche von Kandidaten zur Besetzung einer oder mehrerer vakanter Stellen und wird im Auftrag eines Unternehmens oder einer Personalberatung veröffentlicht. Fanden sich Stellenanzeigen bis in die 1990er Jahre vor allem in Printmedien wie Tages- und Wochenzeitungen, bieten mittlerweile Online-Jobbörsen und -Jobboards die besten Voraussetzungen für eine anzeigengestützte Suche: Sie überzeugen durch geringere Kosten, eine hohe Reichweite und eine schnelle Verbreitung.

Den Großteil einer Stellenanzeige macht das Stellenprofil aus. Es beschreibt das inserierende Unternehmen, nennt die Positionsbezeichnung und listet die Anforderungen auf, die an die Bewerber gestellt werden. Ferner beinhaltet die Stellenanzeige erste Angaben zu den Rahmenbedingungen und Kontaktinformation. Beim Verfassen von Stellenanzeigen ist stets höchste Sorgfalt anzuwenden, da die Veröffentlichung ungenauer Stellenprofile dazu führen kann, dass lediglich eine unzureichende Menge an relevanten Kandidaten auf die Anzeige reagiert.

Unternehmen übergeben anzeigengestützte Recruiting-Kampagnen deshalb häufig an externe Personalberatungen. Diese sorgen nicht nur für das korrekte Verfassen der Stellenanzeigen, sondern kümmern sich bei Bedarf auch um die korrekte Platzierung, das anschließende Bewerbermanagement und die erfolgreiche Abwicklung des Recruiting-Prozesses bis hin zur Einstellung. Außerdem können Personalberatungen im Kundenauftrag verdeckte Stellenanzeigen veröffentlichen. Dies ermöglicht Unternehmen eine diskrete Suche nach neuen Mitarbeitern, von der die Konkurrenz oder die eigene Belegschaft keine Kenntnis nimmt.

Diese Infothek ist eine Zusammenstellung der wesentlichen Begriffe, die in der Personalberatung, im Executive Search und im Recruiting verwendet werden. Es soll Researchern, Headhuntern und Personalberatern als Nachschlagewerk dienen. Alle Fotos und Texte auf dieser Website unterliegen dem Copyright. Jegliche Vervielfältigung oder Verbreitung als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Autors.