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Infothek der Personalberatung

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AGG

AGG meint das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, d.h. Verbot der Diskriminierung von Bewerbern, Arbeitnehmern und Auszubildenden hinsichtlich Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, sexuelle Identität und Alter. Kandidaten können bei Verstößen in Stellenprofilen, Stellenanzeigen und im Auswahlprozess möglicherweise Rechtsansprüche auf Entschädigung und Schadensersatz stellen. Das bedeutet für Recruiter, Personalberater und Headhunter, dass die Auswahl eines Kandidaten ausschließlich hinsichtlich der Qualifikation erfolgen darf und auch in Absageschreiben nicht auf das Alter oder das Geschlecht etc. Bezug genommen werden sollte.

Diese Infothek ist eine Zusammenstellung der wesentlichen Begriffe, die in der Personalberatung, im Executive Search und im Recruiting verwendet werden. Es soll Researchern, Headhuntern und Personalberatern als Nachschlagewerk dienen. Alle Fotos und Texte auf dieser Website unterliegen dem Copyright. Jegliche Vervielfältigung oder Verbreitung als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Autors.