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Infothek der Personalberatung

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Probezeit

Wenn eine Recruitment-Kampagne abgeschlossen und ein Arbeitsverhältnis zwischen Kandidaten und Unternehmen begründet werden konnte, steht für den Arbeitnehmer am Anfang der neuen Beschäftigung die Probezeit: In einem Zeitraum von zumeist sechs Monaten hat er keinen Anspruch auf Urlaub, außerdem kann das Arbeitsverhältnis gemäß der gesetzlichen Frist binnen zwei Wochen ohne Grund gekündigt werden. Auch zahlen viele Arbeitgeber innerhalb der Probezeit ein geringeres Gehalt.

Neue Mitarbeiter fühlen sich deshalb während der Probezeit häufig nicht wohl: Insbesondere aufgrund der verkürzten Kündigungsfrist erscheint ihnen das neue Arbeitsverhältnis labil; das kann sich auch negativ auf ihre Leistungsfähigkeit auswirken. Viele Arbeitgeber bemühen deshalb Onboarding- und Inplacement-Maßnahmen, um Neueinsteigern von Beginn an ein Gefühl der Wertschätzung entgegen zu bringen und ihnen zu vermitteln, dass sie an einem langfristigen Engagement interessiert sind.

Die Probezeit wirkt sich auch auf die Zusammenarbeit von Unternehmen mit Personalberatungen und Headhuntern aus: So genannte Garantieregelungen beziehen sich oft auf den Zeitraum der Probezeit.

Diese Infothek ist eine Zusammenstellung der wesentlichen Begriffe, die in der Personalberatung, im Executive Search und im Recruiting verwendet werden. Es soll Researchern, Headhuntern und Personalberatern als Nachschlagewerk dienen. Alle Fotos und Texte auf dieser Website unterliegen dem Copyright. Jegliche Vervielfältigung oder Verbreitung als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Autors.